Allgemeine Geschäftsbedingungen von medienfuchs
by Patrick Fuchs



§ 1 Geltung, Sprache
1.     Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Privat-/Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunde“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.     Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.


§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber

1.     Individuell erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
2.     Durch Aufgabe einer Bestellung per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder jegliche andere Medien, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte oder zur Beauftragung der betreffenden Dienstleistung ab.
3.     ​Wir senden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes darstellt.
4.     Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 3 Widerrufsrecht

Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlung, Sicherheiten
1.     Unsere Rechnungen sind sofort, netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Skonto oder sonstige Abzüge sind nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung zulässig. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
2.     Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir – auch bei Selbstabholung an einem unserer Standorte – gegen Kauf auf Rechnung.
3.     Es können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder an ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
4.     Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5.     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck  eingelöst wird und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
6.     Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft verlangt werden.

§ 5 Druck- und Auftragsdaten, Datenübertragung

1.     Die Daten sind, bei eigener Anlieferung, in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.
2.     Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.

§ 6 Unberechtigte Annahmeverweigerung

Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erheben wir eine zusätzlich zum geschuldeten Betrag des Produktes/Dienstleistung eine Schadenersatzpauschale von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

§ 7 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt
1.     ​Die Lieferung erfolgt, wenn nicht vorher eine schriftliche Absprache erfolgt ist, ausschließlich innerhalb Deutschlands.
2.     Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.
3.     Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
4.     Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

Die in § 7 Abs.3 & 4 getroffenen Regelungen für höhere Gewalt finden auch dann Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen durch eine Pandemie oder Epidemie oder durch deren Auswirkungen, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, verursacht worden sind.

§ 8 Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten
1.     Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Kunden, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Kunden können, je nach Aufwand, mit einer Aufwandspauschale berechnet werden, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

§ 9 Stornierungen, Kosten
1.     Stornierungen der Aufträge sind ausschließlich bis zu max. 2 Stunden nach Auftragsabgabe stornierbar. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen.

Stornierungen können nur vom Kunden selbst beantragt werden. Dafür steht dem Kunden jeder kommunikativer Weg offen, der sicherstellt, dass die Stornierung innerhalb von wenigen Minuten bei uns eingeht.

§ 10 Versand, Gefahrenübergang und Erfüllungsort
1.     Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
2.     Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ingolstadt.

§ 11 Anzeige von Transportschäden
1.     Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
2.     Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

§ 12 Sach- und Rechtsmängelhaftung
1.     Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
2.     Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist.
3.     Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
4.     Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
5.     Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen.
6.     Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
7.     Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 14 ausgeschlossen oder beschränkt.
8.     Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.

Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 13 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
1.     Dies gilt insbesondere bei:
·        geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
·        geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
·        geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
·        geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen
·        geringfügigem Versatz bei Veredelungen z.B. UV-Lack
·        Banner in großen Formaten können aus verpackungstechnischen Gründen nicht auf Rolle versandt oder durch uns zugestellt werden und werden gefaltet geliefert. Es ist erforderlich die Banner ordnungsgemäß auszuhängen. Verbleibende Falten oder ein Weißbruch durch Unsachgemäßes Aushängen stellen keinen Reklamationsgrund da.

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

1.     Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

§ 14 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits
1.     Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des § 12 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
2.     Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
3.     Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.     Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
5.     Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
6.     Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 14 entsprechend.
7.     Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.     Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 15 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1.     Abtretungen von Forderungen unserer Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.
2.     Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist unseren Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.

Eine Aufrechnung eigener Ansprüche unserer Kunden gegen unsere Ansprüche ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche.

§ 16 Elektronische Rechnung, Änderung von Rechnungen
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

§ 17 Eigentumsvorbehalt
1.     Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (Druck-)Produkte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnisses).
2.     Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
3.     Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
4.     Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
5.     Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
6.     Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
7.     Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber.
8.     Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

§ 18a Rohdaten
Im gesamten Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 18b Urheberrecht
1.     Das Urheberrecht an unseren im Auftrag des Kunden erstellten Arbeiten bleibt bei uns. Unsere Werke dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen sind unzulässig und soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nur das einfache Nutzungsrecht.
2.     Auch wenn dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleiben wir berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen zur Eigenwerbung zu verwenden, zum Beispiel als Referenz auf der Webseite, Facebook-Seite, Instagram, Flyern, Broschüren.
3.     Wir sind, nach eigenem Ermessen, berechtigt, alle von uns entworfenen Produktionen und Druckerzeugnisse zu kennzeichnen.

Dies kann sein: der Name, die vollständige Anschrift, die Webseite oder ein Aufkleber mit QR Code und/oder Adress-/ Kontaktdaten.
Alle Kennzeichnungen finden in einem angemessenen Verhältnis zum Produkt statt.

1.     Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Das gilt auch für die Weitergabe an verbundene oder angeschlossene Unternehmen des Kunden.
2.     Wir sind berechtigt, Bilder, die wir zur Auftragsausführung von dritter Seite, z.B. Freelancer, auch für andere Kunden zu verwenden. Der Kunde ist nicht zur freien Verwendung solcher Bilder berechtigt. Er darf sie nur im Rahmen des von uns gestalteten Einzelprojekts verwenden, nicht aber für weitere Medien oder für das Internet. Derartige Verwendungen bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.


§ 19 Daten, Datenträger

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

§ 20 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung
1.     Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die uns zur Verfügung gestellt werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
2.     Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
3.     Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
4.     Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte, offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden, sexistischer Natur ist, oder allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir in irgendeiner Weise verpflichtet sind, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.

Beauftragt ein Kunde die Ausführung eines Druckauftrags, welcher im Widerspruch zu den vorstehenden Absätzen steht, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Druckauftrags abzulehnen. Gelangt uns dieser Verstoß zur Kenntnis, nachdem ein Teil der geschuldeten Leistung bereits erbracht wurde, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern und die uns insoweit bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden ersetzt zu verlangen.

  
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.     Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.     Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
3.     Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Ingolstadt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
4.     Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.